Unterschied barrierefreies und barrierearmes Bad

Ein Badezimmer kann mit Dusche, Badewanne, Waschbecken, Toilette und Türschwelle für so manche körperlich eingeschränkte Menschen ein Problem darstellen. Barrieren im Bad können das Alltagsleben deutlich erschweren. Damit sich eingeschränkte Personen selbständig darin zurechtzufinden, sollte man sich Gedanken über ein bedarfsgerechtes Bad machen. Oft werden hierbei die Begriffe „barrierefrei“ und „barrierearm“ durcheinander gebracht. Es gibt nämlich deutliche Unterschiede, ob das Bad komplett barrierefrei oder „nur“ barrierearm eingerichtet wird.

Unser Ratgeber „Unterschied barrierefreies und barrierearmes Bad“ erklärt Ihnen die Unterschiede dieser beiden Begriffe.

Unterschied barrierefreies und barrierearmes Bad

Unterschied barrierefreies und barrierearmes Bad

Barrierefreies, barrierearmes oder behindertengerechtes Bad

Oft werden die Begriffe barrierefrei, barrierearm und behindertengerecht benutzt und durcheinander gebracht. Dabei sind die Begriffe barrierefrei und barrierearm in Deutschland klar definiert. Sie erfordern ganz unterschiedliche Ausstattungsmerkmale von Bädern in Häusern und Wohnungen. Doch wo liegen eigentlich die Unterschiede? Ein Bad, welches barrierearm ist, ist noch lange nicht barrierefrei. Der Begriff „behindertengerecht“ ist in Deutschland nicht geregelt und wird auf dem Immobilienmarkt oft benutzt, um zu verdeutlichen, dass eine Wohnung bzw. Bad zumindest barrierereduziert ist. Die Bandbreite ist hier sehr groß, weil es keine klare Definition gibt. Ein barrierearmes oder barrierereduziertes Bad beinhaltet nur einen Teil dessen, was an baulichen Voraussetzungen erforderlich ist, damit ein Badezimmer juristisch als barrierefrei gilt. Relevant wird das Ganze dann, wenn ein Makler oder Wohnungsverkäufer mit dem Begriff „barrierefrei“ wirbt und das Bad bzw. die Wohnung tatsächlich nicht den klar definierten barrierefreien bzw. behindertengerechten Anforderungen entspricht.

Die Baunorm legt fest, ob ein Bad barrierefrei oder barrierearm ist

Barrierefreies Bauen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Als Grundlage dient die UN-Behindertenrechtskonvention, die Landesbauordnung und das Behindertengleichstellungsgesetz. Beschrieben ist die richtige Umsetzung von barrierefreiem Wohnen in der DIN 18040. Hier wird im Detail festgelegt, wie ein Bad gestaltet sein muss, wie breit Türen sein müssen, damit sie auch für Personen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen nutzbar sind. Bei einem barrierefreien Bad geht es hauptsächlich darum, die nötige Sicherheit bei der Nutzung des Badezimmers herzustellen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Beseitigung aller vorhandenen Schwellen und die Schaffung von ausreichend Bewegungsfreiheit, so dass das Bad von behinderten Personen auch mit einem Rollstuhl befahrbar gemacht wird. Auch, wenn z.B. in einem Bad eine bodengleiche Dusche vorhanden ist, ist sie damit noch nicht unbedingt barrierefrei, denn sie braucht dazu vor allem ausreichend Bewegungsfläche für körperlich behinderte Personen, die die Dusche im Rollstuhl befahren müssen. Schwellenfreiheit im Bad mit ausreichend Haltegriffe zählen unter anderem ebenfalls zur barrierefreien Ausstattung. Weitere Elemente sind eine Antirutsch-Beschichtung in der Dusche um ein Ausrutschen zu vermeiden. Bei einem barrierearmen Bad muss entweder die Dusche mit einer Restschwelle von ca. 3-15 cm oder eine Badewanne mit Einstiegstür eingebaut werden. Ist das Bad recht klein und hat nur eine herkömmliche Badewanne, dann kann dieses von einer Fachfirma von einer Wanne zur Dusche umgebaut werden. Hier gibt es wiederum die Möglichkeit dieses recht aufwendig barrierefrei oder als Teilsanierung barrierearm zu gestalten.

Ein barrierefreies Bad sorgt für mehr Freiheiten und Selbständigkeit

Im öffentlichen Raum ist der Bauträger dazu verpflichtet bei Neubauten, aber auch bei Sanierungen Barrierefreiheit im Sinne des Gleichstellungsgesetzes zu gewährleisten. Im privaten Raum kann der Eigentümer selbst entscheiden. Dort sind die Auflagen weniger streng. Ob der Bauherr das Gebäude nach DIN 18040 neu- oder umbaut ist seine eigene Entscheidung. Allerdings kann man sagen, dass ein barrierefreies Badezimmer und sogar des ganzen Gebäudes den Wert der Immobilie erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es bei barrierefreien und sogar oft bei barrierearmen Badausstattungen eine öffentliche Förderung.

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