Winterdienst bei Schnee und Eis – das müssen Sie beachten

Gerade, wenn der erste Schnee fällt und sich teils auch durch gefrierende Nässe Eis bildet, kommen die Fragen auf: Wer muss eigentlich wann Eis und Schnee räumen? Wofür ist der Winterdienst von Stadt bzw. Gemeinde zuständig? Ganz klar: Gemeinden, Städte, Länder und Bund sind in der Winterzeit „nur“ für das Räumen von Bus-Haltestellen, Straßen und Autobahnen zuständig. Hausbesitzer hingegen müssen die Gehwege auf und auch vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Bei Bedarf muss dies auch mehrmals täglich vom Privatmann erledigt werden, wenn es eben mehrfach bzw. durchgängig schneit und / oder wieder friert. Hier gibt es aber keine allgemeine Vorgabe nach deutschem Gesetz im Detail; jede Gemeinde verfasst eigene Regeln.

Winterdienst bei Schnee und Eis – das müssen Sie beachten

Winterdienst bei Schnee und Eis – das müssen Sie beachten

Nachts ist kein Schnee räumen nötig

Entgegen dem Aberglauben: Niemand muss nachts alle paar Stunden aufstehen und schauen, ob es erneut geschneit hat, um dann im Pyjama die Gehwege frei zu kriegen. Es reicht absolut dies dann gleich morgens zu erledigen. Tagsüber ist es aber schon so vorgegeben, dass mehrfach Winterdienst gemacht werden muss, sobald ein erneuter Schnellfall vorbei ist. Wenn es viel und durchgehend schneit, erübrigt es sich vorübergehend, bis wieder Schneefall-Ruhe eingekehrt ist und es sich lohnt, etwas weg zu schippen. Besteht Eisglätte gilt in den meisten Gemeinden, dass der Gehweg umgehend gestreut werden muss. Hiermit ist nicht nur der Gehweg vor Ihrem Haus oder Ihrer Firma bzw. Ihrem Geschäft gemeint, sondern auch der Weg zu Ihrer Haustür bzw. zum Briefkasten, damit hier niemand verunfallt, der direkt zu Ihnen möchte.

Schneeräum-Zeiten regional unterschiedlich

Genaue Zeitangaben für den Winterdienst sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich; diese können natürlich vor Ort erfragt werden. Je nachdem, ob Schnee oder Eis und ob werktags oder an Sonn- und Feiertagen gibt es in allen Gemeinden bzw. Städten ganz unterschiedliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Bußgeld bei Missachtung vom Winterdienst

Wer sich nicht darum kümmert, vor und auch auf seinem Grundstück die Wege zu räumen, geht das Risiko ein, ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Wenn jemand auf dem glatten Gehweg stürzt oder auch auf Ihrem Grundstück, z.B. der Postbote, der zum Briefkasten muss, kann Schmerzensgeld beansprucht werden. Noch dazu drohen je nach Bundesland empfindliche Bußgelder.

Laut Hausordnung kann auch der Mieter für den Winterdienst zuständig sein

Da nicht alle Hausbesitzer auch direkt vor Ort nahe ihrer Vermietungs-Objekte leben, wird hier oftmals die Möglichkeit genutzt, im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung entsprechend zu vermerken, dass der Mieter für die Schneeräum- und Eis-Streu-Pflicht zuständig ist. Bei einem Mehrfamilien-Wohnhaus sollte in einem Aushang klar definiert sein, welcher Mieter an welchen Tagen bzw. Wochen „dran“ ist. Wenn dann der eingeplante Mieter krank sein sollte oder aus anderen Gründen nicht (mehr) Schnee schippen kann, hat dieser sich um einen Ersatz zu kümmern.

Wie breit der geräumte Schnee-Weg sein muss

Ein schmaler Trampelpfad als geräumter Weg auf dem Gehweg reicht tatsächlich nicht. Die Grundregel besagt, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Dies bedeutet 1 m Breite, jedoch wird von vielen Gemeinden auch ein Weg von 1,50 m vorgegeben. Sollte es keinen Gehweg direkt vor Ihrem Grundstück geben, gilt, dass der Bereich auf der Straße entsprechend als Gehweg freigehalten werden muss. Wer ein Eckgrundstück hat, muss leider etwas mehr tun als andere: Hier müssen alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen geräumt und gestreut werden.

Wo den geräumten Schnee lassen?

Bei leichtem Schnee kann man diesen immer noch gut beiseite Schaufeln, jedoch kann sich dieser Haufen entsprechend vergrößern bei anhaltendem Winterwetter. Der Schnee darf auf gar keinen Fall auf die Straße geschoben werden, sondern auf einen Platz am eigenen Grundstück bzw. auf einem Grünstreifen gesammelt werden. Ganz wichtig: Gullys müssen Sie unbedingt freilassen, damit bei Tauwetter das Schmelzwasser gut ablaufen kann.

Sand oder Splitt anstelle Streusalz

Da Streusalz für die Umwelt und Tiere nicht gut ist, ist die Nutzung von solchem oftmals verboten – außer bei Eisregen, wenn Treppe oder Rampen schnell freigemacht werden müssen. Daher gilt es auf Sand oder Splitt umzusteigen und damit zu streuen. Fragen Sie bei Ihrer Kommune mal nach; mancherorts wird das Streumittel kostenfrei an die Bürger abgegeben. Denken Sie nach dem Winterwetter auch unbedingt daran, dass Sie das Streugut wieder von den Gehwegen entfernen.

Goldene Lösung: Professionelles Unternehmen für Winterdienst beauftragen

Oftmals beauftragen Hausbesitzer auch professionelle Firmen, die sich um den Winterdienst Berlin kümmern. So braucht sich nicht an einen Winterdienst-Arbeitsplan gehalten werden. Die beauftrage Winterdienst-Firma kommt ganz automatisch ab morgens und kümmert sich um die Beseitigung von Schnee und Eis; bei Bedarf natürlich auch mehrfach am Tag – je nach Schnellfall und Temperaturen / Eisglätte. So muss sich niemand kümmern; gerade für Berufstätige ist es schwer, sich tagsüber um das Räumen von Schnee und Eis zu kümmern, wenn Sie eigentlich auf der Arbeit sind. So ist dies eine sinnvolle und praktische Lösung für alle. Die Kosten für den Winterdienst können vom Hausbesitzer als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden; der Hausbesitzer ist aber auch in der Pflicht entsprechend zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen, ob der Winterdienst korrekt durchgeführt wird.

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