So erhalten Sie einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad

Allerhand Menschen leiden unter beträchtlichen körperlichen Beeinträchtigungen. Oft altersbedingt, aber häufig auch schon in jüngeren Jahren durch einen Unfall oder ausgelöst durch eine Krankheit. Sind diese Personen in Ihrer Beweglichkeit und in der Mobilität eingeschränkt, gestaltet sich der Alltag nicht immer leicht. Die eingeschränkten Personen kommen schnell an ihre Grenzen, besonders wenn diese an Gehilfen oder am Rollator gehen müssen oder sogar im Rollstuhl sitzen. Selbst kleinere Hürden sind so unüberwindbar oder nur schwierig zu bewältigen. Von daher gilt es besonders zu Hause in den eigenen vier Wänden möglichst viel Freiraum zu schaffen. Eine besondere Herausforderung ist oft das Badezimmer. Schon eine kleine Türschwelle kann dafür sorgen, dass man mit dem Rollstuhl nicht hinein kommt oder mit dem Rollator oder den Krücken als Stolperfalle daran hängen bleibt. Genauso ist eine nicht ebenerdige Dusche oftmals nicht einfach oder nur unter großer Anstrengung und damit verbundener Unfallgefahr erreichbar. Von daher sollte das Bad umgebaut werden. Der Fachbegriff hierfür lautet: barrierefrei. Sie können hierfür sogar einen Zuschuss erhalten, denn eine Umgestaltung und Renovierung des Badezimmers ist häufig sehr aufwendig und teuer. Welche Arten des Zuschusses es gibt und wo Sie diesen beantragen können, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Unser Ratgeber „So erhalten Sie einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad“ gibt Ihnen wertvolle Tipps und Informationen, was es zu beachten gilt, wenn Sie für den Umbau Ihres Bades einen Zuschuss erhalten wollen.

So erhalten Sie einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad

So erhalten Sie einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad

Einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad gibt es hierfür

Damit das Badezimmer, die Toilette, Badewanne und die Dusche auch mit einem Rollstuhl gut erreichbar sind, sollten Sie folgendes beachten:

  • Der Zugang, also der Türbereich zum Badezimmer muss so breit sein, dass ein Rollstuhl und auch ein Rollator hindurch passen. Nach Möglichkeit ohne eine Bodenschwelle, die den Zugang erschwert und sogar das Unfallrisiko erhöht.
  • Körperlich eingeschränkte Personen müssen auf eine Badewanne nicht zwingend verzichten. Es gibt diese nämlich auch mit einer eingelassenen Einstiegstür.
  • Will man auf eine Badewanne nicht verzichten und soll es kein Modell mit Einstiegstür sein, dann hilft auch ein sogenannter Badewannenlift. Mit diesem können körperlich eingeschränkte Personen leichter in die Badewanne befördert werden. Allerdings gibt es hierfür, auch wenn ärztlich verordnet, meist nur eine sehr geringe Zuzahlung.
  • Bei der Dusche ist es meist recht einfach: Diese sollte ebenerdig sein. So kann man selbst mit einem Rollstuhl oder dem Rollator hineinfahren. Rutschfeste Fliesen und sichere Griffe an der Wand minimieren effektiv die Sturzgefahr im Duschbereich.
  • Die Toilette sollte seitlich mit passenden Haltegriffen ausgestattet sein. So können selbst Rollstuhlfahrer häufig alleine auf die Toilette gehen, in dem sie sich vom Rollstuhl auf die Toilette „hinübersetzen“ können.
  • Das Waschbecken sollte „unterfahrbar“ sein. So kann die Person mit dem Rollstuhl an das Waschbecken heranfahren und die Armaturen gut erreichen.

Diese Fördermittel für eine barrierefreie Badezimmersanierung gibt es

Aktuell (Stand 02.2022) gibt es mehrere Arten von Zuschüssen für ein barrierearmes bzw. barrierefreies Badezimmer für körperlich eingeschränkte Personen:

  • Schon beim Bau eines Hauses gibt es für Bauherren Investitionszuschüsse. So kann das Badezimmer schon beim Bau barrierearm bzw. barrierefrei gestaltet werden. Bei einem späteren Umbau des Badezimmers können bis zu 5.000 Euro der Umbaukosten von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auf Antrag erstattet werden.
  • Liegt ein entsprechend hoher Pflegegrad vor, können bis zu 4.000 Euro für ein barrierefreies Bad von der Pflegekasse bezuschusst werden.
  • Verschiedene Hilfsmittel für die Erleichterung der täglichen Körperhygiene, die nachweislich aus medizinischer Sicht notwendig sind, können ärztlich verordnet werden. Diese Kosten werden dann bis auf einen Eigenanteil komplett von der Krankenkasse übernommen.
  • Neben den rückzahlungsfreien Zuschüssen zum barrierearmen bzw. barrierefreien Bad gibt es zudem bei der KfW (aber auch anderen Kreditinstituten) besondere Darlehensangebote mit attraktiven Konditionen. So bleiben die Kosten für die Umbauarbeiten überschaubar. Bei den Fördergeldern wird also zwischen Subventionen (Zuschüssen) und vergünstigten Krediten, die wieder zurückgezahlt werden müssen, unterschieden.

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