Umzug ins Altersheim – So geht’s

Für Menschen, die als pflegebedürftig gelten, deren Pflege in ihren eigenen vier Wänden jedoch nicht mehr möglich ist, gibt es häufig keine andere Alternative, als in ein Pflegeheim zu ziehen.

Dieser Schritt markiert selbstverständlich eine große Veränderung und einen neuen Abschnitt im Leben. Dieser sollte demnach sorgfältig geplant werden, denn bei Umzug im Alter sind durchaus einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Umzug ins Altersheim – So geht's

Umzug ins Altersheim – So geht’s

Auflösen der alten Wohnung

Wurde ein ansprechendes Pflegeheim gefunden, sollte zuerst damit begonnen werden, Schritt für Schritt die Auflösung der alten Wohnung in Angriff zu nehmen. Dies gilt auch, wenn noch einige Monate vergehen werden, bis der Platz in der Seniorenunterkunft tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Es ist schließlich nicht zu vernachlässigen, dass ein Umzug stets mit viel Anstrengung verbunden ist. Daher ist es empfehlenswert, die vielen Aufgaben in Ruhe stückweise abarbeiten zu können.

Vor dem Umzug ins Pflegeheim können bereits zahlreiche organisatorische Dinge erledigt werden. Dazu gehört beispielsweise, die termingerechte Kündigung der Mietwohnung durchzuführen. In der Regel zeichnen sich Mietverträge dabei durch eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten aus – der Vermieter ist nämlich auch bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit nicht verpflichtet, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu klären, ob eine Renovierung der alten Wohnung nötig ist.

Sinnvoll ist es darüber hinaus auch, eine Liste zu erstellen, welche sämtliche Verträge beinhaltet, die mit der bisherigen Wohnung in Zusammenhang stehen – auch diese sind fristgerecht zu kündigen. Zu den gängigen Verträgen zählen beispielweise solche für Kabelanschluss, Gas, Telefon, Strom oder einen eventuellen Hausnotrufdienst.

Geprüft werden muss ebenfalls, auf welche Versicherungen auch nach dem Umzug in das Pflegeheim nicht verzichtet werden kann. Die Hausratversicherung kann beispielsweise in vielen Fällen gekündigt werden.

Mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung sollte außerdem im Vorfeld geklärt werden, welche Möbel aus der alten Wohnung mitgebracht werden können. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Haustiere – einige Pflegeheime erlauben diese nämlich durchaus. Nicht zu verzichten ist außerdem auf eine umfassende Entrümpelung der alten Wohnung, wobei auch Dachboden und Keller nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Gut erhaltene Möbel und weitere Gegenstände, die nicht mit in die Pflegeeinrichtung genommen werden können, können eventuell noch verkauft oder an Freunde und Verwandte weitergegeben werden.

Über den Umzug ins Altenheim sollten auch alle behandelnden Ärzte informiert werden. Falls aktuell eine Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, muss der Vertrag mit diesem gekündigt werden – eine Angabe von Gründen oder eine Einhaltung bestimmter Fristen ist dabei in der Regel jedoch nicht nötig.

Bewohner eines Altenheims müssen an die GEZ im Übrigen keinen Rundfunkbeitrag mehr entrichten, weshalb ein eventueller Dauerauftrag für diesen ebenfalls zu kündigen ist.

Die Vorbereitungen für den Einzug in das Pflegeheim

Damit der Einzug in das Pflegeheim möglichst problemlos und angenehm realisiert werden kann, sollten schon vorher ein paar Vorbereitungen für den neuen Lebensabschnitt getroffen werden.

So kann das Pflegeheim etwa schon frühzeitig über die regelmäßig nötigen Medikamente und die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen in Kenntnis gesetzt werden. Idealerweise erstellt der Arzt dafür einen Plan.

Ratsam ist es ebenfalls, von sämtlichen wichtigen Dokumenten, wie etwa Vollmachten, dem Personalausweis, dem Brillenpass, dem Testament und dem Impfpass Kopien anzufertigen. Die originalen Dokumente sollten dann an sicherer Stelle aufbewahrt werden.

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