Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein?

Bäume, Hecken und viele Straucharten wachsen zwar langsam und gemächlich, aber über die Jahre bzw. Jahrzehnte können sie imposante Höhen erreichen. Das sieht zwar toll aus, kann unter Umständen beim Nachbar aber auf wenig Gegenliebe stoßen. Was viele Grundstück- und Gartenbesitzer nämlich oft nicht wissen: Im Nachbarschaftsrecht gilt für bestimmte Pflanzen eine Maximalhöhe. Wollen Sie also Bäume kaufen und dann bei sich im Garten pflanzen, dann sollten Sie die Bestimmungen bzw. Vorschriften bei Ihnen in der Gemeinde bzw. im Bundesland genau kennen, damit sie diese auch in ausreichend Abstand zum Nachbargrundstück pflanzen. Auch, wenn die Pflanzen anfangs noch nicht sehr hoch sind, so sieht dieses nach 5 oder 10 Jahren schon ganz anders aus. Wie hoch darf ein Baum bzw. Hecke im eigenen Garten sein? Kann der Nachbar verlangen, dass die Pflanzen gekürzt wird, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreitet?

Unser Ratgeber „Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein?“ gibt Ihnen zu diesem Thema wertvolle Informationen.

Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein?

Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein?

Maximalhöhe von Pflanzen, Hecken und Bäumen

Auch wenn die Hecke im eigenen Garten steht, so darf sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, wenn sie in Nähe des Nachbargrundstücks steht. Je nach Entfernung zum Nachbarn, muss sie entsprechend in der Höhe gekürzt werden. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es hier nicht. Regional fallen diese etwas unterschiedlich aus. Generell kann man aber sagen, dass die Hecke, wenn sie bis 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, nicht höher als 2 Meter sein darf. Das gilt nicht nur für Hecken, sondern auch für andere Pflanzen, wie Sträucher. Überragen diese die vorgeschriebenen 2 Meter, darf der Nachbar verlangen, dass sie gestutzt werden.

Wo ist die maximale Baumhöhe geregelt?

Deutsche Gerichte und Anwälte müssen sich in Deutschland leider sehr häufig mit Streitigkeiten um zu hohe Bäume und Hecken auf dem Nachbargrundstück beschäftigen und Recht sprechen. Laut §§ 905ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ihr Nachbar darf durch Ihre Bäume, Hecken und Pflanzen aus Ihrem Garten nicht zu stark beeinträchtigt werden. Zum Beispiel dürfen diese keinen allzu großen Schatten werfen, dass in seinen Garten keine Sonne mehr gelangt. Wie oft ein Baum mit welchem Abstand zum Nachbargrundstück wachsen darf, ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Unsere weiter untenstehende Tabelle gibt deswegen nur einen groben Anhaltspunkt. Erkundigen Sie sich am besten exakt nach den Vorschriften in Ihrem Bundesland. Die Maximalhöhe der Pflanzen im Garten sind unter anderem im Landes-Nachbarrecht, in der Landesbauordnung, in der Ortssatzung und im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.

Maximalhöhe der Bäume und Pflanze mit Abstand zum Nachbargrundstück

Die Regelung, wie hoch eine Pflanze im eigenen Garten sein darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern gelten jedoch, die folgenden Abstände (Stand 11.2021):

  • Bis zu 1,20 m Höhe – mindestens 0,25 m Abstand
  • Bis zu 2,00 m Höhe – mindestens 0,50 m Abstand
  • Bis zu 3,00 m – mindestens 0,75 m Abstand
  • Bis zu 5,00 m – mindestens 1,20 m Abstand
  • Bis zu 15,00 m – mindestens 3 m Abstand
  • Ab 15 m – mindestens 8 m Abstand

Je nach Region kann es auch unterschiedliche Vorschriften für verschiedene Pflanzenarten geben. Einige Sorten wachsen schneller und sind ausladender als andere. Für diese gelten besondere Regelungen.

Darf man einen Baum im Garten einfach so fällen?

Ob Sie bei sich im Garten einfach so einen Baum fällen dürfen, kann so einfach nicht beantwortet werden. Es gibt hier je Kommune bzw. Gemeinde unterschiedliche Bestimmungen. Erkundigen Sie sich also vor Ort bei der Gemeinde nach den bei Ihnen geltenden Vorschriften. Auch wenn es Ihr Grundstück, Ihr Garten und Ihr Baum ist: Hier gilt nämlich der Bestandsschutz. Der Nachbar muss die Baumhöhe hinnehmen, wenn er sie bereits 5 Jahre zuvor akzeptiert und auch nicht beanstandet hat. Steht der Baum in ausreichendem Abstand zum Nachbargrundstück, kann der Nachbar nur wenig dagegen unternehmen. Auch zu viel Schattenwurf und Laub in seinem Garten sind keine ausreichenden Argumente. Sehr viele Gerichte urteilten, zugunsten des Bestandschutzes, also zugunsten des Baumes bzw. der Natur.

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