Ist ein gemeinsames Haushaltskonto sinnvoll?

Sie ziehen als Paar in eine Wohnung und legen den Haushalt zusammen? Oder entschließen Sie sich, mit Freunden eine Wohngemeinschaft zu gründen? Dann sollten Sie sich mit einem Gemeinschaftskonto auseinandersetzen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worauf Sie dabei achten sollten und welche Vor- und Nachteile es hat, wenn das Geld auf einem gemeinsamen Konto verwaltet wird.

Ist ein gemeinsames Haushaltskonto sinnvoll?

Ist ein gemeinsames Haushaltskonto sinnvoll?

Was genau ist ein Haushaltskonto?

Im Prinzip ist das Haushaltskonto ein normales Girokonto, welches lediglich durch zwei oder mehr Eigentümern geführt wird. Beim Gemeinschaftskonto sind beide Partner bevollmächtigt, das Geld zu verwalten. Gemeinsam wird also über das vorhandene Guthaben verfügt. Auch Abbuchungen und Überweisungen können durch beide Parteien erfolgen.

Natürlich haften Sie auch beide, wenn das Konto zum Beispiel überzogen wird oder durch einen Kontoinhaber ein Dispokredit in Anspruch genommen wird. Wählen Sie für dieses Vorhaben in jedem Fall Banken mit einem kostenlosen Haushaltskonto, um sich Kontoführungsgebühren zu ersparen. Vergleichen Sie auch die Konten untereinander, schließlich möchten Sie auch zwei kostenlose EC-Karten erhalten und in Ihrer Nähe Geld am Automaten abheben können.

Wofür kann man es gebrauchen?

Durch ein Gemeinschaftskonto können Sie die Haushaltsausgaben fair aufteilen. Rechnungen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen können dadurch auch direkt und ohne Umwege gemeinsam beglichen werden. Das sorgt zudem für einen besseren Überblick über die Ausgaben. Folgende Kostenpunkte können auf diese Art gedeckt werden:

  • Miete
  • Lebensmittel
  • Energie
  • Auto
  • Internet
  • Ausgaben für Kinder
  • Urlaub

Voraussetzung bei einem gemeinsamen Haushaltskonto

Die wichtigste Voraussetzung für ein Gemeinschaftskonto ist das gegenseitige Vertrauen. Stimmen Sie vorher genau ab, welche Ausgaben mit dem gemeinsamen Konto bezahlt werden, um Konflikte bezüglich Einzelausgaben zu vermeiden. In der Regel wird ein fester Betrag vereinbart, welcher dann monatlich von beiden Partnern eingezahlt wird.

Unterschied zum normalen Girokonto

Der Unterschied betrifft vor allem rechtliche Komponenten: Beim Einzelkonto ist nur eine Person Eigentümer, beim Gemeinschaftskonto sind beide Partner bevollmächtigt. Beide Parteien können über das Guthaben verfügen und auch einen Dispokredit aufnehmen. Räumt übrigens ein Partner das Konto, zum Beispiel vor einer Scheidung leer, dann wird dieser die Hälfte des Betrages an den anderen Partner zurückzahlen müssen.

Bei Schulden haften jedoch beide Partner zunächst zu gleichen Teilen. Haben Sie jedoch beispielsweise den Dispokredit nicht genutzt, dann kann der zu haftende Kreditbetrag auch vom Partner zurückverlangt werden. Dies sind jedoch Einzelfälle, die immer individuell geprüft werden. Eine klare Absprache im Vorhinein verhindert solche Fälle.

Oder- vs. Und-Konto?

In der Praxis wird beim Gemeinschaftskonto zwischen zwei Kontotypen unterschieden, dem Oder-Konto sowie dem Und-Konto. Beim Oder-Konto sind beide Partner Inhaber und können über das Guthaben verfügen. Beim Und-Konto gibt es zwar auch mehrere Inhaber, allerdings müssen alle Aufträge auch von jedem einzelnen schriftlich abgesegnet werden. Diese Art wird vor allem von Vereinen genutzt, die Missbrauch am Gemeinschaftskonto vermeiden möchten.

Was gibt es sonst noch beim Gemeinschaftskonto zu beachten?

Das auf dem Bankkonto verfügbare Guthaben steht jedem Partner zu je 50 Prozent zu. Dabei spielt es keine Rolle, wer wie viel davon eingezahlt hat und woher die Einkünfte stammen. Lediglich schriftliche Vereinbarungen können dies aufheben. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie und alle anderen Partner das bereits bestehende eigene Girokonto behalten und das Gemeinschaftskonto einfach als Dritt-Konto nutzen. So hat man auch weiterhin ein eigenes Konto.

Das Haushaltskonto sollte lediglich zweckgebunden für alle laufenden Ausgaben und Fixkosten genutzt werden. Zudem können Sie auf dem Kontoauszug immer detailliert sehen, welche Beträge bereits bezahlt wurden und was für diesen Monat noch aussteht. Die Frage “Hast du eigentlich schon…?” fällt damit weg.

Ist ein Haushaltskonto nun sinnvoll?

Das Gemeinschaftskonto hat viele Vorteile, ist jedoch nicht zwingend notwendig. Gemeinsame Ausgaben können auch in mobilen Apps geteilt werden oder man führt ein gemeinsames Haushaltsbuch. Wägen Sie ab, inwiefern Sie in Ihrer individuellen Situation davon profitieren können und entscheiden Sie auf dieser Grundlage. Die größten Vorteile sind sicherlich die faire Aufteilung aller Kosten sowie eine transparentere Übersicht. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie sich gegenseitig vertrauen und beide Parteien gewissenhaft mit dem Geld umgehen.

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