Starkes Paar, starkes gemeinsames Girokonto

Denkt man an die Fünfziger zurück, kommen einem meist die typischen Klischees rund um die Rollenverteilung im Haushalt in den Sinn. Früher war es gang und gäbe, dass der Mann arbeiten ging und die Brötchen verdiente. Gemeinsames Bankkonto? Fehlanzeige. Im besten Fall konnte die Hausfrau sich über ein großzügiges Haushaltsgeld freuen, mit dem sie notwendige Besorgungen erledigte. Besonders großzügige Ehemänner erlaubten ihrer Gattin oft sogar ein Taschengeld, mit dem sie sich selbst etwas Schönes gönnen konnte.

Zum Glück nahm die Unabhängigkeit der Frau in den letzten Jahrzehnten enorm zu, so dass es heute keine Seltenheit mehr ist, dass Frauen selbst Geld verdienen. Aber auch Hausfrauen können heutzutage meist freier über das gemeinsame Kapital verfügen. In der Praxis kann man deutschlandweit zwei Trends beobachten: Einmal die Familien, in denen beide Partner ein eigenes Bankkonto mit jeweils eigenen Einnahmen und Ausgaben besitzen. Dabei werden monatliche Fixkosten oft aufgeteilt. Und einmal diejenigen, die ihre gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben in einem einzigen Bankkonto verwalten.

Starkes Paar, starkes gemeinsames Girokonto

Starkes Paar, starkes gemeinsames Girokonto

Die Vorteile eines Gemeinschaftskontos

Wer gemeinsam in einem Haushalt lebt, bestreitet auch den Lebensunterhalt gemeinsam und füreinander. Viele finden es also fair, wenn alle Einnahmen in einen Topf fließen. Aus diesem Topf zahlt man dann wiederum alle anfallenden Ausgaben. Möchten die einzelnen Partner aber unabhängig voneinander über ihr eigenes Geld verfügen, bietet sich oft auch eine Zwischenlösung an. Dabei behalten beide Partner ihr Girokonto, eröffnen aber zusammen auch ein Gemeinschaftskonto. Auf dieses überweisen beide monatlich einen gewissen Betrag, der zur Deckung der Fixkosten, von gemeinsamen Urlauben sowie zur Bildung von gemeinsamen Rücklagen dient.

Ein kostenloses Partnerkonto bietet dabei den klaren Vorteil, dass trotz eines zusätzlichen Kontos keine weiteren Kontoführungsgebühren anfallen. Immer mehr Banken bieten Neukunden gebührenfreie Kontomodelle an, die aber qualitativ den teils wirklich teuren Angeboten in nichts nachstehen.

Geld und Zugriff fair verteilt

Wer ein Girokonto hat, kann einer weiteren Person natürlich bestimmte Vollmachten erteilen. Dabei unterscheidet man zwischen Oder-Konten sowie Und-Konten. Beim Ersteren sind beide Personen gleichermaßen dazu berechtigt, Transaktionen oder Abhebungen vorzunehmen. Beim Zweiteren besitzt Person A alle Vollmachten, während Person B nur unter schriftlicher oder persönlicher Zustimmung von Person A Dinge erledigen kann – weniger praktikabel.

Beim Gemeinschaftskonto ist es so, dass alle Kontoführer bei der Eröffnung unterzeichnen müssen. Ein gutes Partnerkonto bietet dann für jeden Kontoführer eine eigene Karte, mit der er vollumfänglich handlungsfähig ist.

Vertrauen auch in Geldsachen

Wer solch ein Konto eröffnet, sollte sich einander gut vertrauen. Doch dies sollte ja bei Eheleuten oder Personen in langjährigen Beziehungen im Sinne der Bestreitung des Lebensunterhalts ohnehin gegeben sein. Übrigens können auch Erbengemeinschaften oder sogar Projektgruppen gemeinsam ein Konto eröffnen, auf das alle Parteien Zugriff haben, die ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Die einzigen Voraussetzungen für das Eröffnen eines Gemeinschaftsgirokontos ist, dass alle Kontoführer über 18 Jahre alt und in Deutschland gemeldet sind. Dann gilt das Prinzip der Gleichberechtigung – ein gebührenfreies Partner-Girokonto fällt somit also in die Kategorie Oder-Konto.

Gemeinsame Ziele, gemeinsame Finanzen

Der größte Vorteil vom Girokonto für Paare liegt auf der Hand: Wer gemeinsam lebt und somit auch finanziell ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann Geld in einen Topf werfen und von dort alle Ausgaben verwalten. Dabei können beide Partner gleichberechtigt über das Geld in diesem Topf verfügen und so alles anschaffen, was für ein zufriedenes gemeinsames Leben wichtig ist. Wer sich dennoch ein wenig finanzielle Unabhängigkeit bewahren möchte, kann dazu jederzeit das eigene Girokonto behalten und monatlich nur einen bestimmten Fixbetrag auf das Gemeinschaftskonto einzahlen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn einer der Partner deutlich mehr Geld verdient als der andere und einen Teil davon für ein spezielles Hobby oder für die private Rente zurücklegen möchte. Dazu sollte man sich vorab verständigen.

Müssen nun Zahlungen geleistet werden, ist keiner der Partner davon abhängig, dass der andere die Überweisung unterzeichnet, sondern kann schnell und unabhängig handeln. So bleibt in der Beziehung mehr Raum für das Wesentliche: die gemeinsame Zeit, Urlaubsplanung oder auch für den Kinderwunsch – ohne die Sorge, dass einer finanziell benachteiligt wird.

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